Wir machen Betriebsurlaub

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Sehr geehrte Besucher*innen und Mandanten, vom 23.12.2024 bis zum 06.01.2025 ist unsere Kanzlei geschlossen. Wir Bedanken uns für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Liebsten und einen guten Rutsch ins Jahr 2025.

Aktuelle Informationen



Beitragshöhe hängt vom Einkommen beider Ehegatten ab

Für die Höhe des Krankenversicherungsbeitrags eines freiwilligen Mitglieds ist auch das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners zu berücksichtigen, wenn dieser privat versichert ist.

Der Krankenversicherungsbeitrag freiwillig Versicherter richtet sich auch nach dem Einkommen des privat versicherten Ehegatten. Das Landessozialgericht Hessen hat bestätigt, dass bei einem freiwillig versicherten Mitglied für den Beitrag dessen gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen ist. Dazu gehört neben dem eigenen Einkommen auch die Hälfte des Einkommens des Ehegatten oder Lebenspartners, sofern dieser nicht ebenfalls Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Als Grund dafür gibt das Gericht an, dass das Einkommen des besserverdienenden Ehegatten den entscheidenden Faktor für die wirtschaftliche Lage innerhalb der Ehe darstellt.


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