Wir machen Betriebsurlaub

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Sehr geehrte Besucher*innen und Mandanten, vom 23.12.2024 bis zum 06.01.2025 ist unsere Kanzlei geschlossen. Wir Bedanken uns für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Liebsten und einen guten Rutsch ins Jahr 2025.

Aktuelle Informationen



Frist für Endabrechnungen zu Corona-Hilfen

Spätestens Ende Juni 2023 müssen die Endabrechnungen für die Überbrückungshilfen vorliegen, während für die Neustarthilfen die Frist schon am 31. März 2023 ausgelaufen ist.

Für die Endabrechnungen zu den diversen Hilfsprogrammen während der Corona-Pandemie laufen dieses Jahr die Fristen aus. Die Frist für die Endabrechnung zu den über den Steuerberater beantragten Neustarthilfen endete bereits am 31. März 2023. Für die November- und Dezemberhilfe sowie die Überbrückungshilfe I - IV läuft die Frist bis zum 30. Juni 2023, wobei in begründeten Einzelfällen eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2023 möglich ist. Fällt eine Teilrückzahlung an, gibt es dafür eine angemessene Zahlungsfrist, sobald der Schlussbescheid vorliegt.


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