Wir machen Betriebsurlaub

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Sehr geehrte Besucher*innen und Mandanten, vom 23.12.2024 bis zum 06.01.2025 ist unsere Kanzlei geschlossen. Wir Bedanken uns für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Liebsten und einen guten Rutsch ins Jahr 2025.

Aktuelle Informationen



Werbungskostenabzug bei Haftung für Lohnsteuer auf eigenen Lohn

Muss ein Gesellschafter-Geschäftsführer für die Lohnsteuer auf seinen eigenen Arbeitslohn haften, dann sind die Zahlungen ans Finanzamt als Werbungskosten abziehbar.

Wenn das Finanzamt den Gesellschafter-Geschäftsführer für die Lohnsteuer auf den Arbeitslohn des Geschäftsführers in Haftung nimmt, weil die GmbH insolvent ist, sind die Zahlungen auf diese Haftungsschuld als Werbungskosten abziehbar. Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass die Zahlungen klar der Erwerbssphäre zuzurechnen sind und damit dem Grund nach Werbungskosten sind. Auch das Abzugsverbot für Steuerzahlungen greift hier nicht, weil die Haftungsschuld des Geschäftsführers nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs selbst keine Einkommen- oder sonstige Personensteuer ist, auch wenn die Schuld aus einer solchen Steuer resultiert.


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